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Studiengebühren übernehmen

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letzte Antwort am 20.03.2023 15:20:44 von Nina_Schöneweis
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St_B1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Guten Tag,

 

ein Mandant möchte die Studiengebühren eines Fernstudiums vom Arbeitnehmer übernehmen. Das Studium ist zum Teil berufsbegleitend. 

 

Die monatlichen Studiengebühren sollen auf der Lohnabrechnung steuer- und sozialversicherungsfrei ausgewiesen werden. Die jeweiligen Nachweise und Rechnungen wird der Arbeitnehmer vorlegen. 

 

Ist das möglich oder liegt hier ein geldwerter Vorteil vor? Kann hier einfach z.B. die Lohnart "Inflationsausgleichsprämie" kopiert werden auf "Studiengebühren"?

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
679 Mal angesehen

Hallo,


bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie rechtlich nicht dazu können, ob hier ein geldwerter Vorteil vorliegt oder nicht.

 

Kann hierzu jemand aus der Community unterstützen?


Wenn diese Studiengebühren steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden sollen, empfehle ich Ihnen die Standardlohnart 3701 "Bezug, st- und sv-frei" auf eine freie Lohnartennummer zu kopieren und umzubenennen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.03.2023 15:20:44 von Nina_Schöneweis
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