Hallo zusammen,
wir haben die Situation dass in der regulären Abrechnung 03/21 MA`innen im laufenden Monat in ein Beschäftigungsverbot gesetzt wurden und ein entsprechender Erstattungsantrag erzeugt worden ist.
Nun rechnen wir im Rahmen der Abrechnung 04/21 auch Nachberechnungen 03/21 mit Kurzarbeitergeld ab. Hierbei haben wir jetzt festgestellt dass bereits erstellte Erstattungsanträge durch das Programm storniert werden.
Gibt es hierfür eine plausible Erklärung, da zumindest bei uns die Zeiträume praktisch natürlich nicht kollidieren.
Hallo,
erhalten Sie einen Andruck im Fehler- und Hinweisprotokoll, warum die Erstattungsanträgen storniert werden?
Bitte beachten Sie, dass bei einer Fehlzeit und Kurzarbeitergeld in einem Monat, die Buchung der KUG-Stunden über das Kalendarium erfolgen muss.
Beispiele dafür erhalten Sie im Hilfedokument 5303311.
Hallo Frau Mertel,
einen Hinweis erhalten wir nicht.
Hallo,
dann müssten wir uns den Sachverhalt mal ansehen. Wenden Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg an uns.