Hallo,
ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung wird dieser Sachbezug steuerfrei abgerechnet. Die Lohnart ist angelegt als Bruttobezug mit Steuer- und SV-Behandlung "44 AG-Leist. doppelte Haushaltsführung".
Bei der Probeabrechnung für Januar erhalte ich den Hinweis, dass diese Steuer-/SV-Behandlung nicht mehr als Bruttobezug, sondern als Nettobezug Nr. 9977 Dopp. Haushaltsführung abgerechnet werden muss.
Da es sich um einen Sachbezug handelt (bisher: Ansatz im Bruttobereich, Abzug in gleicher Höhe im Nettobereich) ist meine Frage,
- ob ich in diesem Fall weiterhin den Sachbezug im Bruttobereich ausweisen muss/darf (dann ggf. mit Steuer- uns SV-Behandlung "4 Bezüge steuer-u. sv-frei?)
- oder den Sachbezug tatsächlich im Nettobereich ausweisen und gleichzeitig wieder abziehen muss.
Ich hoffe, ich konnte mein Problem verständlich schildern.
VG,
Melanie Wolf
Hallo Frau Wolf,
für diesen Sachbezug müssen Sie in der Tat die neue Lohnart verwenden und im Nettobereich ausweisen.
Wenn bisher für den Bruttobezug automatisch ein Nettoabzug erfolgte, dann müssen Sie diesen nun manuell in den Stammdaten hinterlegen, da es keinen Folgenettoabzug bei der neuen Lohnart gibt.
Gruß
Björn Niggemann
Vielen Dank Herr Niggemann!