Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Steuerpflicht:
ein Mitarbeiter hat einen Firmenwagen erhalten und das wird mit der 1% Regelung abgegolten. Zusätzlich wurde eine ADAC-Mitgliedschaft mit Schutzbrief abgeschlossen. Ist dieser Schutzbrief für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungspflichtig? Der Beitrag für den Schutzbrief beträgt 37 € im Jahr. Wenn das steuerpflichtig ist, könnte da auch die 44 € Freigrenze gelten?
Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus
U. Kraus
Hallo Frau Kraus,
die 1%-Regelung dient dazu, Alles im Zusammenhang mit dem Fahrzeug (egal ob privat oder betrieblich) und der nutzenden Person als Betriebsausgabe zuzulassen. Falls der Schutzbrief diese Voraussetzungen erfüllt, wovon ich ausgehen würde, ist nichts weiter zu veranlassen.
Gruß
C. Rohwäder
Ein pingeliger Finanzbeamter wird aber sagen, dass die ADAC Mitgliedschaft nicht fahrzeugbezogen ist, sondern auf die Person ausgestellt wird ... das heißt, auch privat genutzt werden kann.... 😉
Schöne Grüße
Willi Müller
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
hat der Arbeitgeber eine Firmen-RS für alle Fahrzeuge ist das Thema damit erledigt.
Gruß
C. Rohwäder
@Willi Müller: Glück gehabt?! Den Punkt hat ein Prüfer hier in den letzten 20 Jahren nicht aufgegriffen.