Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Die Kollegin hat heute in den Stammdaten die neue Steuernummer für die Lohnsteuer erfasst. Gültigkeit ab dem 01.01.2021 (vermutlich war das schon falsch)
jetzt korrigiert mir das System die Sv-Meldungen - Grund neue Steuernummer AG.
Wie kann ich das wieder beheben? in den Stammdaten habe ich schon erfasst, das die neue Steuernummer erst ab heute gültig sein soll.
Die Kollegin dachte Sie nimmt das Jahr für die nächste Steuererklärung (deshalb gültig ab 1.1.21)
die Elstam-Ummeldung passt zum 1.11.22, nur die SV-Meldungen brauchen ja nicht zu storniert werden.
Danke, und VG
Hallo,
mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV wurde festgelegt, dass für geringfügig entlohnt Beschäftigte zukünftig DEÜV-Entgeltmeldungen um einen "Steuerbaustein“ erweitert werden müssen. Die erweiterte Meldepflicht gilt für alle Meldungen, die ab dem Datum 01.01.2022 erstellt werden.
Dies betrifft somit auch die DEÜV-Jahresmeldungen 2021, wenn die Abrechnung nach dem 01.01.2022 gesendet wird. Auch wenn Sie nach dem 01.01.2022 DEÜV-Meldungen aus dem Vorjahr korrigieren müssen, müssen die Angaben zur Steuer ergänzt werden.
Der Steuerbaustein umfasst u. a. folgende Daten:
- Steuer-ID des Arbeitnehmers
- Steuernummer des Arbeitgebers
Daher ist die Stornierung und Neuerstellung der DEÜV-Meldung durch Lohn und Gehalt so korrekt.
Diese und weitere Informationen finden Sie im Dokument - DEÜV-Meldungen ab 01.01.2022: Angaben zur Steuer bei geringfügig entlohnt Beschäftigten in Lohn und Gehalt erfassen .