Hallo zusammen,
für einen Arbeitnehmer, der zum 31.05.2022 ausgetreten ist, muss ich den Mai wiederholen, damit eine Entgeltbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird. Kann ich die Nachberechnungen ab Januar 2022 aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 für diesen Fall unterdrücken? Wie?
Meiner Meinung nach sollte die EEL auch mit der Juni-Abrechnung noch übermittelt werden, so dass eine Wiederabrechnung gar nicht notwendig ist. Ich würde den Austritt erfassen. Dann unter Mitarbeiter - DÜ Entgeltersatzleistung die EEL rausschicken und ca. 1-1,5 Stunden später mal in die Auswertungen schauen, ob das geklappt hat. Wenn ja - ist eine Wiederabrechnung gar nicht notwendig und die Rückrechnung mit der Juni-Abrechnung sollte gar nicht statt finden.