Hallo Zusammen,
gibt es eine Möglichkeit, die Nachberechnung aufgrund des Steuerentlastungspakets bei ausgetretenen Mitarbeitern in Lohn und Gehalt zu unterdrücken?
Folgender Fall:
Der AN ist zum 31.05.2022 ausgeschieden, die Abrechnung Juni bereits erledigt - nun muss eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden, die eine Nachberechnung aufgrund einer mir erst jetzt mitgeteilten bezahlten Freistellung erfordert.
Den letzten abzurechnenden Monat habe ich somit auf Juli geändert, die Nachberechnung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass mir nun auch die Lohnsteuer berichtigt wird.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
sofern die bezahlte Freistellung zu keiner Nachzahlung führt, muss für eine Arbeitsbescheinigung nicht zwingend der Abrechnungsmonat hochgesetzt werden.
Eine Arbeitsbescheinigung erhält man auch beim Mitarbeiter > Reiter Abrechnung > DÜ Arbeitsbescheinigung.