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Steuerabzug falsch nach Programmwechsel

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letzte Antwort am 29.11.2017 11:04:15 von Sabine_Hauch
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lohni
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Hallo,

ich habe ein Problem:

Nach dem Programmwechsel auf Lohn und Gehalt ( Manuelle Eingabe kein Datentransfer) habe ich eine Differenz bei einem Mitarbeiter.

Die Lohnsteuerwerte sind andere als bei dem alten Programm. Kann mir da jemand weiterhelfen??

icko
Einsteiger
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Haben Sie alle Vortragswerte erfasst ? Oder nur manuell die Arbeitnehmer angelegt ?

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lohni
Einsteiger
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Hallo Nicole,

vielen Dank für deine Rückmeldung! Ja, nun habe ich die Vortragswerte im Lohnkonto erfasst. Es kommt der Hinweis:

#LN14041

Im Kalenderjahr sind 4 % der RV-BBG mit der Abrechnung von Beiträgen an eine Unterstützungskasse oder im

Rahmen einer Direktzusage durch den Vertrag mit Rang 1 ausgeschöpft. Der übersteigende Betrag in Höhe von....... EUR wird laufend verbeitragt.

Das bezieht sich doch nur auf die SV nicht auf die Lohnsteuer - oder?

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icko
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Indirekt schon, denn die Höhe der KV Beiträge wirkt sich auch auf die Lohnsteuer aus, denn es werden in Ihrem Fall mehr zu berücksichtigende Vorsorgeaufwendungen geleistet. Dies verändert geringfügig den Lohnsteuerabzug da dort die Vorsorgepauschale in die Tabellen bzw. Tarife eingearbeitet ist.

Ich denke somit ist die Lohnsteuer zwar nicht mehr identisch aber trotzdem nicht falsch, falls die Änderung der Verbeitragung der bAV im aktuellen Monat auftritt und auch ansonsten alles gut gepflegt wurde. Bei manuellen Vorträgen kann schnell was vergessen, falsch eingetragen usw. werden.

Ich hoffe es stimmt dann soweit alles in Ihrer Abrechnung.

Viele Grüße

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lohni
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Okay, das ist mir bekannt, kann aber nicht diese Differenz mtl ausmachen.

Ich bekomme folgenden Hinweis:

Hinweis #LN14041

Im Kalenderjahr sind 4 % der RV-BBG mit der Abrechnung von Beiträgen an eine Unterstützungskasse oder im

Rahmen einer Direktzusage durch den Vertrag mit Rang 2 ausgeschöpft. Der übersteigende Betrag in Höhe von

XXXX EUR wird laufend verbeitragt.

Fakt ist, dass ich ja den cpl. möglichen Feibetrag auschöpfen möchte. Also 3.048 EUR und 1.800,00 EUR. Was muss ich dann bei der Unterstützungskasse angeben ?

Ich freue mich auf eine Antwort!

Viele Grüße

Heike

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Heike,

der Sachverhalt bedarf einer individuellen Prüfung.
Bitte wenden Sie sich direkt an uns, damit wir Ihre Anfrage lösen können.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 29.11.2017 11:04:15 von Sabine_Hauch
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