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Stücklohn:

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letzte Antwort am 04.07.2018 13:48:07 von t_r_
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Barbara72
Beginner
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Wo gibt man bei L+G den Faktor ein?

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
323 Mal angesehen

Hallo,

schauen Sie mal hier:

Akkordlohn (Beispiele für Lohn und Gehalt)

Dort finden Sie die Hinweise und auch Erläuterungen.

Viele Grüße

T. Reich

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Barbara72
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
323 Mal angesehen

Danke für das Bemühen. Da war ich schon. Habe es aber nicht hinbekommen. Muss einem AN   x Stück à 1,95 € abrechnen. Wo hinterlege ich diesen Betrag, der dann in der Abrechnung Faktor heißt?

Gruß BB

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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
323 Mal angesehen

Die Beträge für die Zulagen erfassen Sie für

  • die Zulage kanzleiweit (gilt für alle Mandanten) auf Kanzleiebene unter Kanzlei | Zulagen.
  • die Zulage mandantenweit (gilt für alle Mitarbeiter des Mandanten) unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Zulagen.
  • die Zulage persönlich (gilt nur für den Mitarbeiter) unter Stammdaten | Entlohnung | Zulagen.

Diesen Passus finden Sie unter Punkt 2 unter der ersten Berechnung. Der Begriff Zulage mag verwirren, aber genau dort müssen Sie Ihren Stücklohn erfassen. Ersetzen Sie einfach mal gedanklich Zulage durch Stücklohn.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 04.07.2018 13:48:07 von t_r_
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