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Sozialversicherung im Ausland A1 Bescheinigung liegt vor

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letzte Antwort am 15.09.2024 07:34:01 von kate
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Kurt
Einsteiger
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Hallo! Ich hoffe ich finde hier jemanden der helfen kann. Ich habe einen Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland. Vom Wohnsitzstaat liegt uns eine A1 Bescheinigung vor. Also sprich die Sozialversicherungsbeiträge müssen dort abgeführt werden. Wie muss ich das jetzt in Lodas eintragen, damit ich keine Fehlermeldungen mehr bekomme? Leider habe ich noch kein passendes Dokument gefunden.

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,

 

wieso soll er von Ihnen Geld bekommen? A1 bedeutet doch, dass er im Rahmen einer im Ausland gelegenen Beschäftigung, die er auch dort bezahlt bekommt, hier tätig wird?

LG
VM
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Kurt
Einsteiger
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Hallo! Also angestellt ist der Arbeitnehmer ja bei der Gesellschaft in Deutschland. Er bekommt somit das Geld auch von der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat keinen Sitz im Ausland. in der A1 Bescheinigung steht doch drin wo die Sozialversicherung abgeführt wird bzw. werden soll oder habe ich das falsch? Vielleicht stehe ich gerade voll auf dem Schlauch und denke ganz falsch?!?!

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 9
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Hallo,

 

hat er eine Ausnahmebescheinigung, dass er, weil er in D nur befristet tätig ist, weiter im Wohnsitzstaat versichert bleiben soll? Gilt diese dann für alle Versicherungszweige?

 

Denn grundsätzlich ist eine Beschäftigung in D durch einen dt. AG auch in D sv-pflichtig, meist gilt eine Ausnahmebescheinigung nur für einzelne SV-Zweige, v.a. für die RV (z.B. für chinesische Köche in chinesischen Spezialitätenrestaurants).

 

Wahrscheinlich müssen Sie das genau abklären, ggf. mit der DVKA - die kann man auch gut telefonisch erreichen.

LG
VM
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Kurt
Einsteiger
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Hallo! Ich habe jetzt mittlerweile alles klären können. DVKA sagt es ist eine SV im Ausland. Und ich habe das jetzt auch so abgerechnet. 

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Sabrina4
Beginner
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Hallo,

 

ich stehe derzeit vor dem gleichen Problem. Es geht um einen Mitarbeiter, der seinen Wohnsitz in Österreich hat und bei einem Arbeitgeber in Deutschland angestellt ist. Durch die 25% Regelung vom Homeoffice ist davon auszugehen, dass der Mitarbeiter in Österreich Sozialversicherungspflichtig ist. Die A1 Bescheinigung aus Österreich steht derzeit noch aus.

Leider habe ich aktuell noch keine Lösung gefunden, wie ich den Mitarbeiter über Datev ohne deutsche Sozialversicherung abrechnen soll. Könnten Sie mir ggf. Ihre Lösung dazu mitteilen? Können Sie Sozialversicherungsbeiträge in Österreich abführen?

 

Vielen Dank!

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,
rechtlich kann ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten, wohin die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Bitte sprechen Sie hierzu mit der Krankenkasse des Arbeitnehmers. 


Grundsätzlich werden für die Lohnabrechnung keine Beiträge abgeführt, wenn Sie den Beitragsgruppenschlüssel für alle Sozialversicherungszweige auf "0" setzen. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Sie werden wohl eine Abrechnungsstelle in Österreich suchen müssen, die nach dortigem Recht abrechnet. Wenn die Auszahlung dann über Datev laufen soll, müssten Sie den Mitarbeiter anlegen als 900, nicht UV-pflichtig, 0-0-0-0, keine Lohnsteuer, am besten Steuer- und beitragsfreie Bruttolohnart, und die Abzüge für die österreichische SV mit 9000er Lohnarten abziehen, dann das Netto auszahlen. Dann hätten Sie es hier abgebildet und könnten die Lohnarten sogar in den Fibu-Beleg bringen. 

LG
VM
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kate
Beginner
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Hallo Kurt,

 

ich habe den selben Fall, nur das bei uns der Arbeitnehmer als Minijobber eingestellt wird. Ich stehe jetzt vor der Frage welchen Beitragsgruppenschlüssel ich nehmen muss. Und ob ich bei der gesetzlichen Krankenkasse Angaben hinterlegen muss. Es wäre toll wenn du mir da weiterhelfen könntest.

 

Lg 

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letzte Antwort am 15.09.2024 07:34:01 von kate
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