Guten Morgen,
eine Arbeitnehmerin hat im November Sonderzahlung (tarifl. MFA) bekommen, war bis 17.11.2020 im Muschu/Beschäftigungsverbot und ab 18.11.2020 Muschu, Erstattung AAG ist berücksichtigt.
Nun ist die Sonderzahlung mit in die U2 AAG Erstattung geflossen und ich weiß nicht wie es programmtechnisch lösen kann.
Kann mir da jemand helfen?
LG Hanni
Hallo Hanni,
Mandantendaten => Anpassung Lohnarten => Lohnart auswählen => Lohnartenbesonderheiten => Erstattungsfähigkeit nach dem AAG => Art der Erstattung => keine Erstattung
Viele Grüße!
Stimmt:) Dankeschön!
Und die Korrektur läuft dann mit der Dezemberabrechnung, oder?
Huch, das habe ich vergessen zu erwähnen: Bevor Sie die Art der Erstattung ändern auch unter dem Reiter Lohnartenbesonderheiten oben rechts auf die Schaltfläche mit dem grünen Plus und als neues Gültigkeitsdatum 11/2020 angeben.
Einfach mal Probeabrechnung des betroffenen Arbeitnehmer mit ersten Monat der Nachberechnung 11/2020 drüber laufen lassen und dann sehen Sie ob das Programm brav das macht was sie möchten. 🙂
Jupp, jetzt hat es funktioniert, wieder was dazu gelernt.
Danke nochmal!
LG hanni
Sehr gern! 🙂
Hallöchen,
das ist richtig, ich habe eine Antwort erhalten und damit war auch alles perfekt, habe alles so erfasst und abgespeichert.
In einer Vorab- Lohnabrechnung hat das Programm, die Korrektur/Sonderzahlung storniert und ich war glücklich.
Die Lohnabrechnung dann wieder zurück gesetzt, wegen Veränderungen im Dezember.
Gestern habe ich dann den Dezember abgerechnet und es wurde keine Korrektur/Stornierung erstellt und daher meine erneute Bitte um Hilfe. In den Lohnbesonderheiten ist alles hinterlegt.
LG H.Hanni