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Sofortmeldung über SVnet

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letzte Antwort am 17.06.2021 13:57:25 von sasp
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hmjun
Beginner
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Nachricht 1 von 8
549 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe ein kleines Problem mit einer Abmeldung über SVnet.

Es geht um folgendes:

 

Ich hatte einen Praktikanten, sofortmeldepflichtig, ohne Entgelt über SVnet angemeldet.

Der Praktikant müsste jetzt wieder abgemeldet werden. da das Praktikum beendet ist.

Bei SVnet finde ich bei der Sofortmeldung keine Abmeldemöglichkeit.

Vielleicht hatte auch schon mal jemand das gleiche Problem. Über einen Lösungsvorschlag

würde ich mich freuen.

Vielen Dank.

 

H. Marx

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 8
523 Mal angesehen

Hallo @hmjun,

 

es gibt generell bei SV-Meldungen (wie auch die Sofortmeldung eine ist) kein Storno-Formular.

 

Sie müssen die Sofortmeldung noch einmal über Formulare "neu" erstellen und gleich oben in der Maske unter "Allgemein" den Haken setzen bei "Stornierung.

 

Dann einfach senden und fertig 😉

LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
503 Mal angesehen

War der Praktikant denn nicht unfallversicherungspflichtig und hätte deswegen mit einem fiktiven Entgelt in den Lohn gemusst?

Oder hat sich das inzwischen geändert?

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hmjun
Beginner
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Nachricht 4 von 8
489 Mal angesehen

Hallo,

 

der Praktikant ist/war über den Bildungsträger unfallversichert.

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hmjun
Beginner
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Nachricht 5 von 8
484 Mal angesehen

Lt. ITSG wäre eine Stornierung nicht richtig. Meldung sollte einfach so zu den Unterlagen genommen werden.

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
481 Mal angesehen

Na ja, eigentlich war er ja beschäftigt, nur ohne Entgelt. Wäre es nicht richtig,

a) die Sofortmeldung beizubehalten

b) eine Anmeldung zu Beschäftigungsbeginn zuerstellen

c) eine Abmeldung zu Beschäftigungsende zu erstellen (mit 0 Entgelt)?

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hmjun
Beginner
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Nachricht 7 von 8
467 Mal angesehen

Mit dem Gedanken haben wir auch schon gespielt.

Passt aber auch nicht ganz.

 

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sasp
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
443 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

aus den gesetzlichen Vorschriften zur Sofortmeldung ergibt sich meiner Meinung nach kein Handlungsbedarf. Eine Abmeldung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Vorschrift des SGB 4 spricht nur von der Meldung vor Beschäftigungsbeginn.


An- und Abmeldung zur Sozialversicherung sind davon unabhängig.

 

Meines Erachtens ist nur dann zu stornieren, wenn z.B. der Arbeitnehmer nicht zur Tätigkeit erscheint.

 

GGF. können Sie bei ihrem zuständigen DRV-Prüfbüro eine verbindliche Antwort erhalten.

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letzte Antwort am 17.06.2021 13:57:25 von sasp
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