Hallo,
ich wollte eben die Schwerbehindertenabgabe machen. Dabei sind ein paar Fehler/Anmerkungen gekommen, die ich rückwirkend im Programm korriegiert habe (Arbeitszeit und bei einer MA war das Datum ab wann falsch).
Wie schaff ich es, dass es im Elan einfließt. Die Änderungen werden so nicht übernommen.
Danke
LG Drea
Hallo Drea,
du wirst es nicht schaffen, dass die Änderungen rückwirkend korrigiert ins Schwerbehindertenprogramm übernommen werden. Das ist aber auch nicht wichtig. Die Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit spielt nur eine untergeordnete Rolle. Sollte es sich um Geringfügig Beschäftigte handeln, bei denen keine Arbeitszeit hinterlegt war, wird von einer wöchentlichen Arbeitszeit nach der betrieblichen Arbeitszeit (40 Stunden) ausgegangen. Entscheidend hierbei ist jedoch der Personengruppenschlüssel 109. Dieser bewirkt, dass in Spalte 1 und 3 die entsprechenden Häkchen gesetzt sind. Hast Du bei Mitarbeitern mit weniger als 25 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit keine Arbeitszeit bzw. eine falsche Arbeitszeit hinterlegt, so ist es Dir jedoch möglich, diese Mitarbeiter durch Entfernen des Häkchens in Spalte 1 zu deaktivieren. Gleichzeitig ändert sich darunter die Anzahl der anrechenbaren Arbeitnehmer in angezeigten Monat. Probier es doch einfach mal aus. Das ist ja nur die Vorbereitung zur Übergabe an IWELAN. Dort kannst Du Deine Angaben auch nochmals überprüfen. Solange Du die Meldung nicht übertragen hast, kann ja nichts passieren. Wichtig ist nur, dass Du diese Korrekturen jetzt gleich rückwirkend ab 01/2024 im Lohnprogramm hinterlegst, damit Du nächstes Jahr schneller mit der Meldung vorankommst.
Wünsche Dir gutes Gelingen.
Constanze