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Schwerbehindertenabgabe 2023

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letzte Antwort am 15.01.2024 12:52:26 von Ziller1
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Ziller1
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Guten Tag,

 

ich bin dabei die Schwerbehindertenabgabe für 2023 zu melden.

 

Bei der Kontrolle kam der Hinweis, dass bei den geringfügig Beschäftigten Vollzeit (40Std.) hinterlegt ist.

 

Kann es sein, dass das Programm auf die Mandantendaten zurück greift? Was muss ich machen damit bei den geringf. Besch. die tatsächlichen Monatsstd.angenommen werden? Muss ich in den Personalstammdaten bei dem jeweiligen Mitarbeiter unter Arbeitszeitkonto "kein Arbeitszeitkonto" hinterlegen und greift sich dann das Programm automatisch die Stunden die ich monatlich in der Erfassungstabelle erfasse?

 

Viele Grüße

 

Kathrin Ziller

jette
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Hallöchen, 

die wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters in den Personaldaten hinterlegen. 

Schon müsste das Problem behoben sein. 

Gruß

Jette

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Ziller1
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Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Die Stunden der geringf. Besch. schwanken jeden Monat. Ich gebe diese in den Bewegungsdaten (Erfassungstabelle) monatlich ein.

 

Das Programm muss doch auf diese Stunden zurück greifen können, oder?

 

Liebe Grüße

 

Kathrin

 

 

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jette
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Nein, die wöchentlich vereinbarte AZ ist hier zu berücksichtigen.

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Ziller1
Beginner
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ok, danke für die schnelle Antwort.

 

und das kann ich rückwirkend für das gesamte Jahr 2023 eintragen und wird berücksichtigt?

 

und das tangiert auch nicht die erfassten Stunden in den Bewegungsdaten?

 

Liebe Grüße

 

Kathrin

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Ziller1
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ich habe jetzt bei einem Mitarbeiter die wöchentliche Arbeitszeit rückwirkend nachgetragen und die Schwerbehindertenabgabe begonnen, es erscheinen bei ihm trotz allem die 40h. Muss ich eine Wiederholungsabrechnung für Dezember 2023 laufen lassen?

 

liebe Grüße

 

Kathrin

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letzte Antwort am 15.01.2024 12:52:26 von Ziller1
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