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Schätzung Krankenkassen Verbuchung Fibu nach zusammenlegen zweier Mandanten

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letzte Antwort am 26.04.2022 09:51:54 von Gökhan_Aras
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Mika3112
Beginner
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Hallo,

 

wir haben zum Jahresbeginn alle aktiven Mitarbeiter eines Mandanten in einen bestehenden kopiert, da diese früher mal zwei Unternehmen waren, aber mittlerweile zusammengelegt wurden.

 

Im Dezember wurde für beide Mandanten eine Schätzung für Januar erstellt und im Januar gezahlt.

 

Fibu: Die Bank wurde gegen 3759 gebucht und eine manuelle Buchung 3740 an 3759 erstellt. Jetzt steht allerdings noch der Saldo auf der 3740. Gegen was muss man diesen buchen? Oder wie wäre es richtig gewesen? Hätte man in L+G noch etwas eingeben müssen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

Mika3112

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
453 Mal angesehen

Hallo Mika3112,


die Verbuchung der Schätzbeiträge auf das FiBu-Konto 3759 ist optional und weicht in der Regel von den tatsächlich abgerechneten Werten auf dem FiBU-Konto 3740 ab.


Da die Verbuchung auf das Konto 3759 wie bereits erwähnt optional ist, können Sie auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten im Feld "Voraussichtliche Beitragsschuld (optional)" das Konto löschen und somit lediglich die tatsächlich abgerechneten SV-Beiträge auf dem Konto 3740 verbuchen.


Sofern Sie ihre bisherige Kontierung beibehalten wollen, darf auf dem Konto 3740 nur der Saldo aufgrund der letzten Schätzung offen sein. Diesen finden Sie in der Beitragsnachweis-Erläuterung für den Folgemonat in der Spalte "Restbetrag" (Summe aller Krankenkassen).

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.04.2022 09:51:54 von Gökhan_Aras
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