Hallo,
wir zahlen ganzjährig 170 Monatslohnstunden. Die tarifliche Arbeitszeit, also die für Saison-KUG relevanten Sollarbeitsstunden sind in 03/20 168 Std.
Wenn an manchen Tagen mehr als 8 Std. gearbeitet wurde, werden nicht die vereinbarten 170 Std. ausbezahlt.
Beispiel :
gearbeitet 1 Woche 40 Std., Rest Saison KUG 128 Std.
Es müssten noch 2 Arbeitsstunden ausbezahlt werden (also 2 Minusstd. ins AKZ)
Bei Mitarbeitern, die nicht gearbeitet haben klappt das!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
zur Ermittlung des Saison-Kurzarbeitergeldes (S-Kug) in Verbindung mit einem Ausgleichkonto, wird das Tarifgebiet des Mandanten benötigt. Dieses umfasst verschiedene Arbeitszeitregelungen.
Sollte bei Ihrem Mandanten die verstetigte Arbeitszeit des Monats unterhalb der Sollarbeitszeit liegen, kann es im Zuge der Mehrarbeit dazu kommen, dass Stunden ins Arbeitszeitkonto eingestellt und zur Vermeidung von S-Kug direkt verwendet werden.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass für einen Arbeitnehmer mit einem negativen Saldo im Arbeitszeitkonto, keine Minusstunden zur Vermeidung von S-Kug herangezogen werden sollen.
Leider kann dieser Sachverhalt somit nicht pauschal beantwortet werden und bedarf einer individuellen Prüfung.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung über die bekannten Servicekanäle uns.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG