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SV-net

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letzte Antwort am 20.01.2016 14:04:30 von Monique_Müller
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yvonne
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Ich bekomme für AN die bei der Bundesknappschaft als geringfügig Beschäftigte versichert sind und weniger als € 450,00 monatlich verdienen für die Abgabe der DEÜV, jeweils die Hinweis-/Fehlermeldung:

Für Betriebe mit knappschaftlicher Abrechnung ist keine Datenübermittlung möglich. Bitte erstellen Sie deshalb die DEÜV-Meldung mit SV-net.

Kann ich für das Jahr 2015 rückwirkend Änderungen in den Personaldaten vornehmen?

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Zur Vorsicht eine Rückfrage, da das Wort Knappschaft ja auch gern mal für die Versicherung von geringfügig Beschäftigten, also der Bundesknappschaft gebraucht wird: Sie sprechen über Arbeitnehmer, die nicht geringfügig beschäftigt sind und trotz ihres geringen Verdienstes auch nicht als solche zu behandeln sind und als Krankenkasse die Knappschaftliche Krankenkasse gewählt haben? Also die Krankenkasse, die ehem. nur im Bergbau zu wählen war? Für den Fall kann ich Ihnen das Dokument Knappschaftsversicherung empfehlen. Da gibt es Konstellationen, wo DEÜV-Meldungen u.U. tatsächlich nicht möglich sein könnten.

Sollten Sie allerdings Geringfügig Beschäftigte vorliegen haben, die bei der Bundesknappschaft (nicht zu verwechseln mit der o.g. Krankenkasse) zu versichern sind, ist da bei der Einrichtung der Arbeitnehmer etwas schief gelaufen. Für Geringfügig Beschäftige und LODAS ist Geringfügige Beschäftigung (Beispiele für LODAS) lesenswert. Bitte verzeihen Sie mir den letztgenannten Hinweis, wenn das Problem bekannt ist.

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yvonne
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Vielen Dank für Ihre Antwort.

Es handelt sich tatsächlich um geringfügig Beschäftigte, die bei der Bundesknappschaft.

Ich nehme mir jetzt mal das von Ihnen empfohlene Dokument vor.

Ich kann nämlich auch keine DEÜV-Meldung mit Abgabegrund 92 fahren.

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Dann lässt die Meldung darauf schließen, dass womöglich seinerzeit die falsche "Krankenkasse" geschlüsselt worden ist. Statt der Bundesknappschaft die Knappschaftliche Krankenkasse. Mit dem o.g. Dokument sollten Sie weiterkommen.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Niethe,

grundsätzlich ist eine Datenübermittlung (DÜ) der DEÜV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte über das Rechenzentrum möglich.

Bitte prüfen Sie die Personalstammdaten unter Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Register Sonstige Angaben. Kann es sein, dass hier der Haken bei „Knappschaftliche Rentenversicherung" gesetzt ist? – Dies ist der Auslöser für die Fehlermeldung. Bitte entfernen Sie den Haken an dieser Stelle, dann funktioniert die DÜ.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.01.2016 14:04:30 von Monique_Müller
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