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SFN Zuschläge teilweise beitragspflichtig

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letzte Antwort am 22.03.2023 09:12:19 von Nina_Schöneweis
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Heli
Einsteiger
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175 Mal angesehen

 Hallo liebe Community,

 

ich stolpere gerade über die teilweise beitragspflichtigen SFN Zuschläge, bei Mitarbeitern, deren Stundengrundlohn über 25,00 € liegt.

Das Verarbeitungsprotokoll teilt mir mit, dass für die Berechnung des SV freien Anteils der Grundlohn auf 25,00 € begrenzt ist und daher die SFN Zuschläge teilweise beitragspflichtig sind.

Dann gibt es aber:

 
Hinweis

Für die Berechnung der Steuer- oder SV-Freiheit ist neben dem Grundstundenlohn auch die Höhe der tatsächlich gezahlten Prozentsätze für die jeweiligen Zuschlagsarten relevant. Wenn diese Prozentsätze unter dem Prozentsatz der möglichen Steuerfreiheit nach §3b EStG liegen, ist es durchaus möglich, dass die SFN-Zuschläge trotz eines Stundenlohns über 25 Euro SV-frei bleiben.

 In der Auswertungsliste werden auch die pflichtigen SFN Zuschläge ausgewiesen.

Hinweis

Für die Berechnung der Steuer- oder SV-Freiheit ist neben dem Grundstundenlohn auch die Höhe der tatsächlich gezahlten Prozentsätze für die jeweiligen Zuschlagsarten relevant. Wenn diese Prozentsätze unter dem Prozentsatz der möglichen Steuerfreiheit nach §3b EStG liegen, ist es durchaus möglich, dass die SFN-Zuschläge trotz eines Stundenlohns über 25 Euro SV-frei bleiben.

werden diese automatisch von Datev pflichtig gebucht?

 

Beste Grüße Heli

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
122 Mal angesehen

Hallo Heli,


Lohn und Gehalt berücksichtigt bei der Berechnung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der SFN-Zuschläge automatisch auch die Höhe der tatsächlich gezahlten Prozentsätze.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.03.2023 09:12:19 von Nina_Schöneweis
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