Hallo,
wir arbeiten mit Lohn & Gehalt und sollen die SFN-Zuschläge auch im Krankheitsfall,
bei bezahltem Urlaub und an Feiertagen an unsere Mitarbeiter weiterzahlen (laut
Bundesurlaubsgesetz § 11 und Entgeltfortzahlungsgesetz § 4). Der SV-Prüfer hat
uns im Januar darauf aufmerksam gemacht. Laut unserem SV-Prüfer weiß er, dass
es bei Lodas geht.
Wie ist das bei Lohn & Gehalt möglich? Wer kann uns hier weiterhelfen?
Vielen Dank bereits im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Sonja Maier
Hallo Frau Maier,
im Dokument Durchschnittsberechnung (Beispiele für Lohn und Gehalt) ist der Sachverhalt
Urlaubslohnberechnung mit Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen
beschrieben.
Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911-5600; Servicekontakt pro).
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG
Hallo,
ich habe das gleiche Problem, jedoch sollen die Arbeitnehmer die Zuschläge bei Urlaub oder Krankheit/Feiertag nicht gezahlt bekommen sondern lediglich die SV-Beiträge dafür abgeführt werden.
Gibt es dafür eine Lösung in Lohn und Gehalt?
Viele Grüße
Birgit
Hallo Birgit,
wenn Sie die Gehaltsbestandsteile nur verbeitragen, aber nicht ausbezahlen möchten, können Sie dies mit einer Folgelohnart lösen.
Kopieren Sie dafür bitte unter Kanzlei | Lohnarten die benötigte Lohnart auf eine freie Lohnart. Sie können die Lohnart nun umbenennen und nach Ihren Wünschen konfigurieren.
Hinterlegen Sie hierfür in der Registerkarte Folgelohnarten eine Abzugslohnart. Das Kontrollkästchen „gleiches VZ“ in der Spalte Vorzeichen darf nicht aktiviert werden,
im Feld Übernahmewert wählen Sie Gesamtbetrag mit Lohnveränderung und als Abrechnungsintervall monatlich aus:
Abschließend muss die neue Lohnart in den Mandantendaten unter Anpassung Lohnarten | Lohnartenauswahl für den Mandanten ausgewählt und übernommen werden. Danach kann die Lohnart beim Mitarbeiter verwendet werden.
Die Abrechnung würde dann wie folgt aussehen:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Sabine Hauch,
vielen Dank für die ausführliche Info.
Ich habe jetzt mal verschiedene Berechnungen im Mustermandanten durchgeführt, habe jedoch die Lohnart 3760 genommen, da diese Steuerfrei ist und nicht ins Gesamtbrutto einfließt. Es sollen ja nur Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Was ich allerdings nicht geschafft habe, ist eine Lohnart zu erzeugen die mit Stundenlohn 1 rechnet, steuerfrei, sozialversicherungspflichtig und nicht ins Gesamtbrutto einfließt.
Der Mandant möchte, dass die Berechnungen nicht auf der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers erscheinen.
Gibt es auch dafür eine Lösung?
Viele Grüße
Birgit Kurewitz
Hallo Frau Kurewitz,
der von Ihnen gewünschte Sachverhalt lässt sich in Lohn und Gehalt nicht abbilden.
Zum einen gibt es keine Stunden-Lohnart, die lediglich sv-pflichtig, aber kein Gesamtbrutto, ist.
Zum anderen müssen Lohnarten, für welche SV Beiträge abzuführen sind, auf der Abrechnung erscheinen.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG