abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

SFN-Zuschläge im Krankheitsfall? - bei Lohn & Gehalt

5
letzte Antwort am 05.04.2016 15:06:51 von Sabine_Hauch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
maiersonja
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
12314 Mal angesehen

Hallo,

wir arbeiten mit Lohn & Gehalt und sollen die SFN-Zuschläge auch im Krankheitsfall,

bei bezahltem Urlaub und an Feiertagen an unsere Mitarbeiter weiterzahlen (laut

Bundesurlaubsgesetz § 11 und Entgeltfortzahlungsgesetz § 4). Der SV-Prüfer hat

uns im Januar darauf aufmerksam gemacht. Laut unserem SV-Prüfer weiß er, dass

es bei  Lodas geht.

Wie ist das bei Lohn & Gehalt möglich? Wer kann uns hier weiterhelfen?

Vielen Dank bereits im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Sonja Maier

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
1895 Mal angesehen

Hallo Frau Maier,

im Dokument  Durchschnittsberechnung (Beispiele für Lohn und Gehalt) ist der Sachverhalt

Urlaubslohnberechnung mit Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen

beschrieben.

Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911-5600; Servicekontakt pro).

Viele Grüße

Sabine Hauch

Personalwirtschaft

DATEVeG

0 Kudos
birgitkurewitz
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
1895 Mal angesehen

Hallo,

ich habe das gleiche Problem, jedoch sollen die Arbeitnehmer die Zuschläge bei Urlaub oder Krankheit/Feiertag nicht gezahlt bekommen sondern lediglich die SV-Beiträge dafür abgeführt werden.

Gibt es dafür eine Lösung in Lohn und Gehalt?

Viele Grüße

Birgit        

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 6
1895 Mal angesehen

Hallo Birgit,

wenn Sie die Gehaltsbestandsteile nur verbeitragen, aber nicht ausbezahlen möchten, können Sie dies mit einer Folgelohnart lösen.

Kopieren Sie dafür bitte unter Kanzlei | Lohnarten die benötigte Lohnart auf eine freie Lohnart. Sie können die Lohnart nun umbenennen und nach Ihren Wünschen konfigurieren.
Hinterlegen Sie hierfür in der Registerkarte Folgelohnarten eine Abzugslohnart. Das Kontrollkästchen „gleiches VZ“ in der Spalte Vorzeichen darf nicht aktiviert werden,
im Feld Übernahmewert wählen Sie Gesamtbetrag mit  Lohnveränderung und als Abrechnungsintervall monatlich aus:

56085_pastedImage_9.png

Abschließend muss die neue Lohnart in den Mandantendaten unter Anpassung Lohnarten | Lohnartenauswahl für den Mandanten ausgewählt und übernommen werden. Danach kann die Lohnart beim Mitarbeiter verwendet werden.

Die Abrechnung würde dann wie folgt aussehen:

56086_pastedImage_10.png

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele  Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

0 Kudos
birgitkurewitz
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
1895 Mal angesehen

Hallo Sabine Hauch,

vielen Dank für die ausführliche Info.

Ich habe jetzt mal verschiedene Berechnungen im Mustermandanten durchgeführt, habe jedoch die Lohnart 3760 genommen, da diese Steuerfrei ist und nicht ins Gesamtbrutto einfließt. Es sollen ja nur Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Was ich allerdings nicht geschafft habe, ist eine Lohnart zu erzeugen die mit Stundenlohn 1 rechnet, steuerfrei, sozialversicherungspflichtig und nicht ins Gesamtbrutto einfließt.

Der Mandant möchte, dass die Berechnungen nicht auf der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers erscheinen.

Gibt es auch dafür eine Lösung?

Viele Grüße

Birgit Kurewitz

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
1895 Mal angesehen

Hallo Frau Kurewitz,

der von Ihnen gewünschte Sachverhalt lässt sich in Lohn und Gehalt nicht abbilden.

Zum einen gibt es keine Stunden-Lohnart, die lediglich sv-pflichtig, aber kein Gesamtbrutto,  ist.

Zum anderen müssen Lohnarten, für welche SV Beiträge abzuführen sind, auf der Abrechnung erscheinen.

Viele Grüße

Sabine Hauch

Personalwirtschaft

DATEVeG

0 Kudos
5
letzte Antwort am 05.04.2016 15:06:51 von Sabine_Hauch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage