Hallo,
habe im Programm Lohn und Gehalt auf Mitarbeiterebene bei Bildung des Basisgrundlohns "Stundenlohn 2" hinterlegt.
Stundenlohn 2 weicht von Stundenlohn 1 ab.
Bei Zahlung von Sonntagszuschlag (Lohnart 1510) [z.B.] wird aber immer auf Stundenlohn 1 Bezug genommen.
Gleiches Problem tritt auf, wenn ich als Basisgrundlohn "Festbezug" wähle und z.B. keinen Stundenlohn 1 hinterlege. Dann wird die Abrechnung abgebrochen, weil für Zuschlagsberechnung Stundenlohn 1 fehlt.
Was mache ich falsch?!
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Manuela Butz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
das Verhalten ist korrekt.
Die Lohnart 1510 ist im Faktorschlüssel auf ST01 gesetzt (was im Normalfall ja auch richtig ist). Wenn Sie jetzt z. B. einen Empfänger von Festbezügen haben, dann rechnet die Kontrollfunktion nicht mit den Angaben sondern prüft nur, ob die Berechnung oberhalb der gesetzlichen Grenzen liegt. Das Programm nimmt dabei nicht die Einstellung aus den Arbeitszeiten sondern rechnet bei Monatslohn mit 174 Stunden.
Sie müssten jetzt einmal z. B. die Lohnart 1510 auf eine freie Nummer kopieren und dann mit dem Faktorschlüssel ST02 für Stundenlohn 2 vorbelegen. Das ist natürlich für alle anderen Zuschläge auch vorzunehmen.
Variante 2 wäre der Zugriff auf einen 3 Monatsdurchschnitt, wenn der Durchschnitt aber mit 173,33 gerechnet wird (40 x 13 Wochen / 3 Monate) gibt es eine Differenz und es erfolgt eine Versteuerung von kleineren Beträgen.
Gruß
KP
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Ja es handelt sich um Lohn und Gehalt 😉