Hallo Community,
ich habe im Januar für einen Mandanten S-KUG abgerechnet und über KEA an das Arbeitsamt gesendet.
Das Arbeitsamt möchte aber jetzt die Abrechnungsliste zu dem KUG Antrag.
Meines Erachtens sind diese Daten in der Auswertung 198 DÜ-Protokoll KEA enthalten.
Sehe ich das richtig?
Oder gibt es tatsächlich noch eine Auswertung, die ich nicht angelegt habe?
MfG
Simone
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Hallo Simone,
das ist richtig, für das KEA-Verfahren muss die Auswertung 198 angelegt sein.
Diese Auswertung enthält auch die Abrechnungslisten.