Guten Morgen liebe Datev-Community,
ich habe da eine Frage zu einem rumänischen Arbeitnehmer. Er arbeitet für ein paar Wochen im Jahr hier in Deutschland in der Landwirtschaft und lebt ansonsten in Rumänien. In Deutschland ist er als beschränkt einkommensteuerpflichtig und mit Steuerklasse 1 geführt (Bescheinigung vom Finanzamt liegt mir vor). Nun teilt mir die Mandantin mit, dass er verheiratet und seit einem Jahr Vater ist. Muss dies auf der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragen werden oder gilt hier weiterhin die Steuerklasse 1?
Vielen Dank im Voraus!
Grundsätzlich bei beschränkter Steuerpflicht keine Zusammenveranlagung daher egal ob im Ausland verheiratet oder nicht.
Siehe § 26 ESTG wenn beide unbeschränkt steuerpflichtig...
Geht nur auf Antrag wenn er und seine Frau im Inland mehr als 90% seiner Einkünfte erzielt dann Wahlrecht auf unbeschränkte Steuerpflicht ich glaube § 1 Abs. 3 EStG. WEnn dies in Frage kommt dann grundsätzlich auch die Möglichkeit der zusammenveranlagung kommt aber dann noch auf die pers. Verhältnissse der Ehefrau an.
Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Eberhardt, das hat mir schon was weitergeholfen.
Gerne,
da Rumänien zur EU Gehört, musste ich jetzt gerade googeln war mir nicht sicher,
gibt es hier noch weitere Möglichkeiten- unter anderem EUGH Entscheidungen dass der EU Bürger nicht schlechter gestellt werden darf wenn er z.Bsp. in D arbeitet und in Rumänien wohnt - steuerlich- als wenn er das ganze Jahr in Rumännien gearbeitet hätte.
Aber das weiter auszuführen sprengt etwas den Rahmen der Community und leider auch den Zeitrahmen.