Hallo Frau Kröse,
in diesem Fall würde ich als Erstes bei der zuständigen Krankenkasse des Mitarbeiters anrufen und den Fall schildern. Dann können die Ihnen genau sagen, welche DEÜV (Ab?)-Meldung erforderlich ist.
Dann können Sie weiter schauen, was im Lohn und Gehalt zu erfassen ist.
Viele Grüße
Dieter Pitsch
Currywurst mit Pommes!