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Rentenbeginn

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letzte Antwort am 24.02.2021 08:20:23 von Kantapper
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Kantapper
Aufsteiger
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Moin,

eine MA beendet das Arbeitsverhältnis am 31.05. da sie in Rente geht.
Was muss ich alles beachten? Was muss ich melden?
Bekomme ich ein Schreiben von der Rentenkasse?
Bei Zeitraum (Stammdaten) habe ich schon das Austrittsdatum 31.05. eingegeben.
Besonderheiten bei Austritt: Ausscheiden wegen Eintritt in den Ruhestand oder Altersrentenbezug.
Muss ich noch irgendwas beachten, melden oder sonstiges?
Dankeschön... ist mein erster Fall überhaupt, bitte Nachsicht 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Hallo,


üblicherweise wird ca. vier Monate vor Rentenbeginn von der Deutschen Rentenversicherung eine gesonderte Meldung mit Abgabegrund "57" angefordert.


Um diese Meldung in Lohn und Gehalt zu erstellen, gehen Sie unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit in die Registerkarte "DEÜV-Meldung / Kammerberechnung". Hier erfassen Sie bei "Angaben zur Gesonderten Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI (Rentenantrag-/Versorgungsausgleichsverfahren):" mit "Zeile neu" den Meldezeitraum, bis zu welchem bereits abgerechneten Monat das meldepflichtige Entgelt gemeldet werden soll. 


Mit der nächsten Lohnabrechnung wird Ihnen die gesonderte Meldung dann erstellt. 


Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie im Dokument 1003924 - Eine gesonderte Meldung (Grund der Abgabe 57) manuell erstellen in Lohn und Gehalt.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kantapper
Aufsteiger
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Super Dankeschön.

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letzte Antwort am 24.02.2021 08:20:23 von Kantapper
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