Hallo,
hat etwas im Lohn zu erfolgen wenn ein Mitarbeiter im Juni mit 63 Jahren in Rente geht?
Grüße
Nico
Auf jeden Fall kann man in einem Textfeld auf der Lohnabrechnung (zumindest bei LuG) einen individuellen Text erfassen, z.B. "Herzlichen Glückwunsch zum Ruhestand", muss man aber nicht.
Hallo Nico,
Sie erfassen für den Arbeitnehmer das Austrittsdatum unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume. Hier können Sie zusätzlich noch im Feld Besonderheiten bei Austritt den Eintrag "Ausscheiden wegen Eintritt in den Ruhestand oder Altersrentenbezug" auswählen.
Mit der Abrechnung 06/2020 wird dann die Lohnsteuerbescheinigung sowie die DEÜV-Abmeldung erstellt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG