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Reisekostenerstattung bei Bahncard 100

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letzte Antwort am 09.03.2016 18:53:49 von willimüller
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willimüller
Fachmann
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Hallo Newsgroup,
hat jemand zu folgender Fragestellung die richtige Idee?

Eine Arbeitnehmerin hat sich für die Fahrt zur Arbeit eine Bahncard 100, 1. Klasse gekauft (€ 6.890). Die Entfernungspauschale würde € 6.600 ausmachen, wird aber auf € 4.500 begrenzt. Nun macht sie eine Dienstreise für ihren Arbeitgeber (Normalticket 119 €).
Was kann bzw. muss der Arbeitgeber ihr bezahlen?

1) Arbeitgeber kauft ihr ein Ticket, Nettoaufwand € 100,
    a) Arbeitnehmerin wirft Ticket weg
    b) Arbeitnehmerin lässt sich Ticket von der DB erstatten (Gebühr € 15)

2) Arbeitgeber zahlt der AN € 100,
    a) mit Lohnsteuereinbehalt, da kein direkter Werbungskostenersatz
    b) ohne Lohnsteuereinbehalt, da AN Aufwendungen entstehen, die nicht durch den Ansatz der Werbungskostenpauschale von € 4.500 abgedeckt sind.
    c) ohne Lohnsteuereinbehalt, da die Reisekosten km-Pauschale (!?) von € 0,30 pro km die € 100 übersteigt

Ich halte Variante 2b) "am richtigsten"; gibt es Argumente dagegen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Willi Müller

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Herr Müller,

Variante 2b wäre mir auch am angenehmsten. Ich vermute aber, dass das so nicht funktioniert, da nach Auffassung der Finanzverwaltung die dienstlichen Fahrtkosten ohne Bahncard die Kosten der Bahncard übersteigen müssen, damit der Arbeitgeber diese erstatten darf.

Allerdings wundert mich, dass die Fahrten W/T auf EUR 4.500,-- begrenzt sind:

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte - Lexikon Lohn und Personal (Nr. 5 Beispiel F).

Praktisch würde ich dem Arbeitnehmer dann raten, dass er mit dem Auto fährt. Dann ist er ja viel flexibler.

Mit freundlichen Grüßen

T. Reich

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Herr Reich,

stimmt, die Bahncardkosten sind natürlich in Höhe von € 6.600 abzugsfähig (tatsächliche Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel). Dann kommt für den Rest wahrscheinlich Variante 2a) in Betracht; der Arbeitgeber erstattet die 100 € lohnsteuerpflichtig und der AN muss im Rahmen der ESt Erklärung die Differenz zwischen € 6.890 und € 6.600 als Werbungskosten steuerfrei behandeln.

Ihre Praktikerlösung ist natürlich am besten und viel flexibler ... 😉

Schöne Grüße

Willi Müller

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letzte Antwort am 09.03.2016 18:53:49 von willimüller
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