Liebe Community,
ich weiß, dass Thema Arbeitsrecht ist ein heikles Thema. Vielleicht finde ich dennoch Hilfe oder einen Hinweis hier.
Bei uns in der Firma rechne ich seit neuestem den Lohn selbst ab und mir ist aufgefallen, dass aus früheren Zeiten eine Anhebung vom km-Geld bei den Reisekosten stattgefunden hat. Dies diente dem Wohlwollen der Mitarbeitenden.
Es wird also momentan mehr als 0,30 € pro km gezahlt. Das möchte ich gerne wieder rückgängig machen und zurück auf die gesetzliche Regelung gehen.
Frage: Ist das einfach so möglich? Oder kommt hier, ähnlich wie beim Weihnachtsgeld, der Fall einer betrieblichen Übung zum Tragen? Gibt es arbeitsrechtlich etwas zu beachten, oder kann man sich darauf berufen, dass es ansonsten rechtlich falsch abgerechnet wird und somit eine Anpassung an die Gesetzgebung stattfindet?
Unbekannte Grüße 😊
Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.
Für eine rechtliche Einschätzung empfehle ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Einfach so Kilometergeld anders abrechnen wäre ich jedoch grundlegend vorsichtig - in die eine, wie die andere Richtung.
Wer hat die Ehöhung denn ab wann warum abgerechnet? Gab es eventuell eine Betriebsvereinbarung?
Sind in den Arbeitsverträgen Regelungen getroffen, die die Auszahlung des Kilometergeldes regeln?
Gibt es einen Tarifvertrag der die Auszahlung bzw. die Berechnung regelt?
Sehr heikel 😐
Ja, ich weiß, dass es heikel ist. Leider 😑
Wahrscheinlich wird auch das einzig mögliche sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen.
Wir wollen ab 2025 die Reisekosten mit einer Software abrechnen und endlich nicht mehr auf dem Papierzettel. Deswegen will ich das vorher geklärt wissen.
Es gibt eine Betriebsvereinbarung, in der die Regeln zu den Reisekosten beschrieben sind. Wie gesagt, man wollte den Mitarbeitenden was Gutes tun, und hat eben "einfach mal so" den Erstattungsbetrag erhöht. Ohne sich weiter rechtlich oder durch den Steuerberater abzusichern. Das ist seit 2022 so geregelt worden, um den steigenden Spritpreisen entgegen zu wirken.