Hallo Datev-Community,
eine Mitarbeiterin in unserem Unternehmen geht mit Ihrer Tochter auf eine Reha.
Eine Entgeltfortzahlung erfolgt nicht, es wurde aber auch kein unbezahlter Urlaub gewährt.
Welchen Ausfallschlüssel muss ich in Lohn und Gehalt verwenden? Reha/Kur gibt es ja nur mit Entgeltfortzahlung.
Vielen Dank im Voraus
Tobias
Guten Morgen,
ich würde das Ganze als unbezahlte Freistellung betrachten, also am Ende als unbezahlten Urlaub. Vielleicht eher Schlüsselung AF als UU, aber im Grunde fast egal.
... es wurde aber auch kein unbezahlter Urlaub gewährt.
Gegen diese unbezahlte Freistellung dürften sie sich vermutlich schwierig bis gar nicht "wehren" können. Die Mitarbeiterin muss Ihnen ja mindestens eine Mitteilung gemacht haben.
Eventuell hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Verdienstausfall von der Rentenversicherung/Krankenkasse. Die Rentenversicherung weist auch ausdrücklich auf eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf wegen unbezahlten Urlaub in solchen Fällen hin.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Anspruch von der Rentenversicherung auf Verdienstausfall hat die Mitarbeiterin, das Schreiben liegt mir auch vor.
Wegen dem "nicht unbezahlten Urlaub" habe ich mich evtl. etwas falsch ausgedrückt. Die Mitarbeiterin wird unbezahlt freigestellt, auf dem Antrag von der Rentenversicherung wurde nur angekreuzt, dass es sich um keinen unbezahlten Urlaub handelt, aber dann ist da wohl ein kleiner Fehler gemacht worden!
Viele Grüße
Tobias Fischhold