Hallo liebe Community,
ich brauche wieder Hilfe.
Wir haben den Mandatn aus Lodas nach LuG übertragen und wir müssen die Löhne für April abrechnen.
MA geb.datum 12.08.1953 erreicht die Regelaltersgreze. Bis März ist er mit PGRS 101 BGRS 1111 abgerechnet. Im april versuschte ich den Monatsabshcluss mit gleichen Daten durchzuführen , aber bekam ich Fehler meldung, dass AV-voller Betrag ist.
Was soll ich jetzt machen ? Darf ich im April die PGRS UND BGRS ändert , ansonsten kann ich nicht den Monatsabschluss durchführen ? Welche PGRS /BGRS wäre es richtig zu wählen
Der MA ist u.a seit 3 Monate krankgeschrieben.
Grüße
Denitsa Barsakova
Hallo,
grundsätzlich tritt die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres ein. Versicherte Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Grenze in Stufen angehoben. Der §235 SGB VI enthält die Tabelle zur Stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze.
In Ihrem Fall ist der Mitarbeiter am 12.08.1953 geboren und erreicht demnach am 12.03.2019 die Regelaltersgrenze. Ab dem Folgemonat entfällt demnach der zu zahlende Arbeitgeberanteil in der Arbeitslosenversicherung und der Mitarbeiter ist rentenversicherungsfrei. Altersrentner, dir nur eine Teilrente beziehen, sind rentenversicherungspflichtig und müssen bei dem Arbeitgeber einen Befreiungsantrag stellen, wenn sie ihren Eigenanteil nicht zahlen möchten.
Zur Untersützung der Anlage von neuen Beschäftigungsverhältnissen bei Altersvollrentnern steht Ihnen in unserer LEXinform/Info-Datenbank folgendes Dokument zur Verfügung.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG