Hallo liebe Community,
habe folgenden Fall und brauche dringend Eure Ansicht.
Ich habe seit 2013 einen gewerblichen Arbeitnehmer, geb. 1945, der noch NIE in die gesetzl. Rentenversicherung eingezahlt hat - somit auch keinen Rentenbescheid hat!
Er übt bei mir eine Anstellung in Gleitzone aus - mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1301.
Meine Frage ist nun, ob die Schlüsselung für die Rentenversicherung geändert werden muss?
Gruß
Ramona