Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, der rückwirkend seine bAV als Rente erhält. Meine Frage ist nun, was passiert mit den zu viel gezahlten Beiträgen an die Direktversicherung?
Folgende Beträge werden von der Direktversicherung erstattet:
Betr. AV AG lfd.ST-frei => 21 € x 61 Monate = 1.281 €
Betr.AV.AN lfd.Geh.Ver => 189 € x 60 Monate = 11.340 € (Gehaltsumwandlung)
Erstattung Gesamt: 12.621 €
Stehen dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber die 12.621 € zu? Falls es dem Arbeitnehmer zusteht, wird der Betrag SV- und Steuerpflichtig ausbezahlt?
Ich bitte um Hilfe und bedanke mich im Voraus!
Hallo,
für die Auszahlung einer Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben wir Beispiele im Dokument: Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR). Unter Punkt 9. ist beschrieben, wie die Auszahlung einer bAV zur regulären Vertragsende erfolgt. Unter Punkt 10. ist die Vorgehensweise bei einer vorzeitigen Auszahlung erklärt.
Welche Beträge dem Arbeitnehmer zustehen und was mit den zu viel bezahlten Beiträgen passiert, klären Sie bitte mit dem Versicherungsunternehmen.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG