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Rückzahlung bAV (Direktversicherung)

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letzte Antwort am 09.07.2019 15:25:29 von Verena_Heinlein
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s_graegel
Beginner
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Hallo zusammen,

ich habe einen Mitarbeiter, der rückwirkend seine bAV als Rente erhält. Meine Frage ist nun, was passiert mit den zu viel gezahlten Beiträgen an die Direktversicherung?

Folgende Beträge werden von der Direktversicherung erstattet:

Betr. AV AG lfd.ST-frei => 21 € x 61 Monate = 1.281 €

Betr.AV.AN lfd.Geh.Ver => 189 € x 60 Monate = 11.340 € (Gehaltsumwandlung)

Erstattung Gesamt: 12.621 €

Stehen dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber die 12.621 € zu? Falls es dem Arbeitnehmer zusteht, wird der Betrag SV- und Steuerpflichtig ausbezahlt?

Ich bitte um Hilfe und bedanke mich im Voraus!

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
282 Mal angesehen

Hallo,

für die Auszahlung einer Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben wir Beispiele im Dokument:  Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR). Unter Punkt 9. ist beschrieben, wie die Auszahlung einer bAV zur regulären Vertragsende erfolgt. Unter Punkt 10. ist die Vorgehensweise bei einer vorzeitigen Auszahlung erklärt.

Welche Beträge dem Arbeitnehmer zustehen und was mit den zu viel bezahlten Beiträgen passiert, klären Sie bitte mit dem Versicherungsunternehmen.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.07.2019 15:25:29 von Verena_Heinlein
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