Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt: Ein MA hat bei uns Steuerklasse 6. In seiner Haupttätigkeit (Steuerklasse 1) ist er Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH. Dort hat er seit Mitte letzten Jahres aber kein Gehalt mehr bezogen.
Lässt sich hier rückwirkend (ab wann?) noch irgendwas an der Steuerklasse ändern? 2020 dürfte ja wohl Geschichte sein. Aber ist noch eine Änderung zum 01.01. dieses Jahres möglich oder nur ab sofort?
VG
Bastian
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Bastian,
ich gehe davon aus, dass eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse nicht möglich ist, vgl. auch § 39 Abs. 6 EStG.
Beste Grüße!