Hallo Zusammen,
wir haben einen Mandanten, bei dem durch die Sozialversicherungsprüfung rückwirkend die Sozialversicherungsfreiheit 2017-2019 festgestellt wurde. Ab 2019 wurde durch ein Statusfeststellungsverfahren die Versicherungsfreiheit bereits festgestellt.
Der Mandant erhält jetzt die Beiträge erstattet.
Muss sich der Mitarbeiter für die Jahre 2017-2019 rückwirkend privat versichern und Beiträge zahlen?
Wie ist hier das Vorgehen, hatte diesen Fall schon jemand?
Danke.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie mit der zuständigen Krankenkasse Rücksprache, ob die Mitarbeiter rückwirkend privat versichert und Beiträge abgeführt werden müssen.
Wenn ja, führen Sie die Korrekturen bitte manuell durch. Über LODAS kann immer nur das aktuelle und Vorjahr berichtigt werden.
Ist schon ne Weile her. Wenn der GGF bei der selben GKV bleibt, rechnen die automatisch die freiwilligen Beiträge der betroffenen Jahre dagegen, so dass eher nicht zu hohen Erstattungen, etc. kommt.