Hallo,
ich habe folgendes Problem mit der Umschlüsselung eines AN bei der BG:
Ein Mitarbeiter soll rückwirkend ab 09/18 in eine andere GTS geschlüsselt werden.
Die Änderung habe ich in 09/18 gemacht. Da der Lohn Januar 2019 schon gelaufen
war, habe ich eine Wiederholungsabrechnung mit NB 12/2018 gestartet.
Nach erneuten Abruf ist der Mitarbeiter in der Einzelaufstellung der BG aber immer noch in der alten GTS.
Wo liegt das Problem?
Hallo,
haben Sie die Korrektur mit einer Wiederabrechnung einzelner PNR oder eine Wiederabrechnung komplett für 01/2019 durchgeführt?
Bei der Wiederabrechnung einzelner PNR wird der Lohnnachweis nicht erstellt und Sie erhalten folgenden Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll:
Digitaler Lohnnachweis (DSLN): Ändert sich mit der „Wiederabrechnung einzelne PNR“ ein melderelevanter Bestandteil z. B. das uv-pflichtige Entgelt oder die Verteilung auf Gefahrtarifstellen, wird der digitale Lohnnachweis (Auswertungen 420-422) automatisch mit der nächsten Abrechnung oder einer Wiederabrechnung komplett für den aktuellen Monat erstellt.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG