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Rückwirkende Umschlüsselung GTS Berufsgenossenschaft

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letzte Antwort am 12.02.2019 08:26:53 von Verena_Heinlein
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personalsach
Beginner
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Hallo,

ich habe folgendes Problem mit der Umschlüsselung eines AN bei der BG:

Ein Mitarbeiter soll rückwirkend ab 09/18 in eine andere GTS  geschlüsselt werden.

Die Änderung habe ich in 09/18 gemacht. Da der Lohn Januar 2019 schon gelaufen

war, habe ich eine Wiederholungsabrechnung  mit NB 12/2018 gestartet.

Nach erneuten Abruf ist der Mitarbeiter in der Einzelaufstellung der BG aber immer noch in der alten GTS.

Wo liegt das Problem?

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo,

haben Sie die Korrektur mit einer Wiederabrechnung einzelner PNR oder eine Wiederabrechnung komplett für 01/2019 durchgeführt?

Bei der Wiederabrechnung einzelner PNR wird der Lohnnachweis nicht erstellt und Sie erhalten folgenden Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll:

Digitaler Lohnnachweis (DSLN): Ändert sich mit der „Wiederabrechnung einzelne PNR“ ein melderelevanter Bestandteil z. B. das uv-pflichtige Entgelt oder die Verteilung auf Gefahrtarifstellen, wird der digitale Lohnnachweis (Auswertungen 420-422) automatisch mit der nächsten Abrechnung oder einer Wiederabrechnung komplett für den aktuellen Monat erstellt.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.02.2019 08:26:53 von Verena_Heinlein
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