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Rückkehr aus Elternzeit innerhalb Abrechnungsmonat

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letzte Antwort am 28.04.2021 15:03:55 von Flitze0815
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martina21
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Hallo Zusammen,

 

wir haben eine Mitarbeiterin die aktuell 16 Stunden Teilzeit während Elternzeit arbeitet.

Mitte des Monats läuft die Elternzeit aus und die Mitarbeiterin würde gerne ihre Stunden auf 21 erhöhen.

 

Wie kann ich das so in Lohn und Gehalt hinterlegen? Hier gibt es ja nur die Möglichkeit ein Gehalt pro Monat abzurechnen, oder?

 

Zudem ist die Mitarbeiterin 25% in Kurzarbeit. Dürfen die Stunden dann überhaupt erhöht werden. 

Sticht hier das Elternzeitgesetz die Kurzarbeiterregelung, wonach keine Stundenerhöhung erfolgen darf.

 

Nach Regelung der Elternzeit haben Mitarbeiter nach Rückkehr aus der Elternzeit ja auf maximal die Stunden von vor Unterbrechung ein Recht.

 

Vielen Dank schon mal. 🙂  

Flitze0815
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Hallo Martina,

kannst du nachvollziehen, wie viele Stunden die Mitarbeiterin vor ihrer Elternzeit gearbeitet hat? Während der Elternzeit darf sie ja gar nicht voll arbeiten. Nach der Elternzeit würde sie wieder ihre normalen Stunden arbeiten. Falls die 21 Stunden weniger als ihre Arbeitszeit laut Vertrag sind, müsste hier eine Teilzeitvereinbarung getroffen werden; die Stunden verringern darf man ja jeder Zeit während der KUG.

Das Gehalt könntest du entweder manuell ermitteln und für diesen einen Monat als Festbezug hinterlegen und dann im Mai auf das neue Gehalt anpassen oder du lässt das aktuelle Gehalt und erfasst den Mehrbetrag über Bewegungsdaten.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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martina21
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Hallo Flitze0815,

 

also vor EZ waren es 24 Wochenstunden. Teilzeit während EZ 16 Wochenstunden.

Ab 16.05 würde die Elternzeit auslaufen und sie würde mit 21 Wochenstunden einsteigen.

 

Wenn ich unterschiedliche Gehälter im Monat habe, errechnet er mir doch auch KuG nicht richtig, oder habe ich da einen Denkfehler?

 

Viele Grüße

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Flitze0815
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In diesem Fall würde ich definitiv mit der tatsächlichen Soll-Arbeitszeit rechnen und diese auch unter Arbeitszeiten in den Personaldaten hinterlegen - wir arbeiten grundsätzlich mit der tatsächlichen Soll-Arbeitszeit bei Stundenlöhnern und Gehaltsempfängern. Aber KUG errechnet sich ja anhand des Ausfalls.. also wenn sie nun z.B. 1750 Euro Soll hat und durch die errechneten KUG Stunden nur ein Ist von 1325,76, dann wird doch der Nettoausfall trotzdem berechnet, oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 28.04.2021 15:03:55 von Flitze0815
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