Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen eine Rücküberweisung von gepfändeten Beträgen erhalten. Die Pfändung wurde bereits 2019 beendet. Nun müsste ich dem Mitarbeiter diese ja eigentlich als Netto-Lohn nachberechnen. Da eine Nachberechnung in 2019 nicht mehr möglich ist, bleibt mir nur die Möglichkeit es in diesem Monat als Netto-Lohn zurückzuzahlen.
Spricht da etwas dagegen?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich habe keinen alternativen Vorschlag für Sie.
Kann hierzu noch jemand aus der Community etwas beitragen?
Hallo,
da es sich doch "nur" um einen Nettoeinbehalt handelt, ist es doch egal, wann Sie es zurückzahlen. Sie können dem Mitarbeiter den Betrag auch außerhalb der Lohnabrechnung einfach überweisen. Wenn Sie es in der Lohnabrechnung drin haben wollen, würde ich eine eigene Nettolohnart nutzen, z. Bsp. die Lohnart 9000 auf eine freie Lohnart kopieren und mit "Rückzahlung Pfändung" texten. Eventuell können Sie noch einen erläuternden Text auf die Gehaltsabrechnung drucken über Mitarbeiterdaten | Auswertungsdaten | Gestaltung | Brutto/Netto - Einmaliger Hinweistext.
Viele Grüße
T. Reich