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Rücküberweisung Pfändung aus 2019

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letzte Antwort am 23.03.2023 09:45:15 von t_r_
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Alida96
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
288 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe vor ein paar Tagen eine Rücküberweisung von gepfändeten Beträgen erhalten. Die Pfändung wurde bereits 2019 beendet. Nun müsste ich dem Mitarbeiter diese ja eigentlich als Netto-Lohn nachberechnen. Da eine Nachberechnung in 2019 nicht mehr möglich ist, bleibt mir nur die Möglichkeit es in diesem Monat als Netto-Lohn zurückzuzahlen. 

 

Spricht da etwas dagegen?

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
226 Mal angesehen

Hallo,


ich habe keinen alternativen Vorschlag für Sie.

 

Kann hierzu noch jemand aus der Community etwas beitragen?

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
223 Mal angesehen

Hallo,

 

da es sich doch "nur" um einen Nettoeinbehalt handelt, ist es doch egal, wann Sie es zurückzahlen. Sie können dem Mitarbeiter den Betrag auch außerhalb der Lohnabrechnung einfach überweisen. Wenn Sie es in der Lohnabrechnung drin haben wollen, würde ich eine eigene Nettolohnart nutzen, z. Bsp. die Lohnart 9000 auf eine freie Lohnart kopieren und mit "Rückzahlung Pfändung" texten. Eventuell können Sie noch einen erläuternden Text auf die Gehaltsabrechnung drucken über Mitarbeiterdaten | Auswertungsdaten | Gestaltung | Brutto/Netto - Einmaliger Hinweistext.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 23.03.2023 09:45:15 von t_r_
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