Hallo,
wie verhält sich die Quarantäne(nach)berechnung wenn ein Arbeitnehmer teilweise nur ein paar Stunden arbeitet, der Rest KUG ist und teilweise auch ganze Tage KUG hat. Ich bin etwas irritiert wie ich das nun (nach)berechnen soll??
Die Beispiele für den Eintrag von "Q" im KUG Antrag ist für mich auch etwas verwirrend. Für Zeiträume bis 12/2020 ist die Kennzeichnung erforderlich. Danach nicht mehr???
Ich tue mir da gerade etwas schwer mit und komme mit dem Dok. 1008868 nicht so weiter.
Hallo,
richtig, die Kennzeichnung "Q" ist nur für Zeiträume bis 12/2020 im Kurzarbeitergeldantrag erforderlich. Hierfür musste das Kontrollkästchen Nach Beginn Kurzarbeit Quarantäne angeordnet unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten in der Registerkarte Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung gesetzt werden.
Wenn der Arbeitnehmer bereits in Kurzarbeit war und anschließend in Quarantäne kommt, muss für Zeiträume ab 01/2021 unter Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit in der Gruppe Angaben zum Andruck der Personalveränderungen auf Kug-Abrechnungsliste die Personalveränderung "Quarantäne am" eingegeben werden. Dies wird als Text auch auf dem Kug-Formular angedruckt.
Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns, wenn Sie eine individuelle Unterstützung bei der Quarantäne(nach)berechnung benötigen.
Vielen Dank
Zur Teilerfassung:
Wenn der AN Gehaltsempfänger ist, heute z. B. eine Sollzeit von 8 Stunden hatte und 5 Stunden gearbeitet hat und 3 Stunden KUG hatte, erfassen Sie im Kalendarium:
Ausfallschlüssel 1 5 Stunden und in einer zweiten Zeile (über das grüne plus)
Ausfallschlüssel KU 3 Stunden.