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Quarantäne nachberechnen in 2021 für 2020

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letzte Antwort am 11.08.2021 08:33:35 von Sabrina_Simmerlein
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Info1234
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe heute einen Bescheid der Regierung wg. IfSG bekommen, für den Zeitraum 15.12.-26.12.2020. 

Verdienstausfall 623,58 € SV AG u. AN insg. 377,59 €. 

 

Wir kann ich die die Abrechnung jetzt noch Ändern? 

 

Habe hier schon viel gelesen, bin aber gerade sehr verunsichert, was der richtige Weg ist. 

 

Die Fehlzeit wurde im Monat 12/2020 schon erfasst und eine Abrechnung dazu bereits erstellt. 

Wie bekomme ich jetzt die Differenzen in die Abrechnung rein? 

 

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


um die Differenz zu korrigieren, müssen neue Probeabrechnungen, wie in Dokument 1008768 Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021 beschrieben, erstellt werden.

 

Aufgrund der Lohnsteuer-Richtlinie 2021 können Sie ab dem Jahr 2021 das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar auswählen.
Wenn die Nachberechnung im Entstehungsprinzip nicht mehr möglich ist, stimmen Sie sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder mit dem zuständigen Finanzamt für die korrekte Ermittlung der einzelnen Beträge ab.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.08.2021 08:33:35 von Sabrina_Simmerlein
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