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Quarantäne abrechnen - Differenz Nettobetrag

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letzte Antwort am 30.09.2021 08:07:57 von Verena_Heinlein
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Lohn_buchen
Beginner
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Hallo, 

 

ich benötige Hilfe. 

 

Wir haben uns entschieden die Quarantäne beim Gesundheitsamt geltend zu machen. 

 

Nun habe ich es genau wie in der Anleitung gemacht: 

 

Probeabrechnung ohne Fehlzeit und Probeabrechnung mit Fehlzeit. Ich habe Entschädigungszahlung wegen Quarantäne genommen. 

Dann die Differenz aus den beiden Bruttobeträgen bilden. Der Wert ist das ausgefallene Brutto. Betrag mit der Lohnart 480 über die Bewegungsdaten eingeben.

 

Differenz aus den beiden Nettobeträgen ist das ausgefallene Netto. Betrag mit der Lohnart 481 über die Bewegungsdaten eingeben.

 

So habe ich es gemacht und ich habe immer eine Differenz. Wir haben bei uns nur Gehaltsempfänger. 

 

Liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,
ab dem 31.03.2021 hat sich die Berechnung der Entschädigungszahlung geändert, sodass der Bruttoverdienstausfall nun nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und der Verdienstausfall aus der Nettodifferenz aus dem pauschalierten Netto-Entgelt zu ermitteln ist. 


Im Thread Entschädigung Absonderung ab 31.03.2021 wurde das Thema bereits diskutiert.
Alle weiteren Informationen zur Ermittlung und Umsetzung in LODAS erhalten im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) - gültig ab 31.03.2021 unter 6. Entschädigungszahlung Quarantäne abrechnen (ab 31.03.2021).

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.09.2021 08:07:57 von Verena_Heinlein
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