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Probleme mit Rückmeldung von Entgelt BBG bei Mehrfachbeschäftigung in Kombination mit Selbstzahler

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letzte Antwort am 05.12.2025 11:29:37 von Betül_Kilic
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Nicci1103
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Hallo Zusammen,

 

ein ausländischer Mandant von uns beschäftigte bis Juli 2024 eine Mitarbeiter mit Mehrfachbeschäftigung, deren Entgelt insgesamt über der BBG lag. Die Mitarbeiterin wurde mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0111 als Selbstzahlerin geschlüsselt.  

 

Da uns das Entgelt des weiteren Arbeitgebers nicht bekannt war, erhielt die Mitarbeiterin den vollen Arbeitgeberzuschuss zur KV und PV. 

 

Obwohl die Mitarbeiterin bereits im Juli 2024 ausgetreten ist, erhalten wir weiterhin monatlich von der Krankenkasse zurück gemeldete Entgelte aus der Mehrfachbeschäftigung. Mal ist lt. Protokoll das Entgelt in 03/2024 über der BBG, dann wird es im nächsten Monat wieder widerrufen. Ich habe bereits mit der Krankenkasse telefoniert und denen geschildert, dass wir monatlich Korrekturen von denen erhalten, die Krankenkasse kann jedoch an den Umstand nichts ändern. Man gehe davon aus, dass wir monatlich die Meldungen abführen. Dabei fasse ich diese Personalnummer nicht an.

 

Bei der Mitarbeiterin wurden seinerzeit (2023) lediglich der Harken für die Mehrfachbeschäftigung gesetzt. Es wurden keine manuellen Einträge unter dem Reiter Entgelt über BBG eingetragen. Alle Daten werden systemseitig eingespielt.

 

Hatte schonmal jemand den Fall? Was kann ich konkret machen, damit wir monatlich nicht immer wieder die selber Korrektur haben. In einem Abrechnungsmonat wird uns für 03.2024 das Engelt über der BBG gemeldet, im nächsten Abrechnungsmonat für den gleichen Zeitraum wieder unter der BBG. 

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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69 Mal angesehen

Hallo @Nicci1103,


wurde nach dem Austritt für den Mitarbeiter eine Einmalzahlung abgerechnet?


Nachberechnung und Rückmeldung betreffen in der Regel Monate mit abgerechneten Einmalbezügen.

 

Ein Storno des Einmalbezugs wird gemeldet, dann meldet die Krankenkasse 0,00 EUR für den Einmalbezug zurück. Im nächsten Monat wird erneut der Einmalbezug gemeldet, die Krankenkasse meldet wieder zurück.

 

Somit werden permanent Stornierungen, Neumeldungen und damit auch Nachberechnungen erzeugt.


Weitere Informationen und eine Abhilfe finden Sie im Dokument GKV-Monatsmeldung wird monatlich storniert und neu erstellt

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.12.2025 11:29:37 von Betül_Kilic
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