Wir haben den Fall, dass vor einiger Zeit ein MA eines Mandanten von einer privaten in eine gesetzliche (Barmer) KK gewechselt ist. Nach Freischaltung der eAU - lässt sich der Krankenschein aber nicht elektronisch abrufen, da wird folgende Meldung angezeigt:
Die Attestanfrage wurde abgebrochen, weil der Mitarbeiter zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit Mitglied der privaten Krankenversicherung ist. Das Verfahren für die elektronische Bereitstellung von Attesten ist nur für gesetzlich Versicherte verfügbar. Sollten die Angaben zur privaten Krankenversicherung des Mitarbeiters fehlerhaft sein, wenden Sie sich für die Korrektur der Daten an Ihren steuerlichen Berater und fordern Sie das Attest anschließend erneut an.
Allerdings ist der MA schon länger gesetzlich versichert und in den LODAS allgemeinen SV Daten ist die Barmer auch hinterlegt. Jemand eine Idee woran das liegen könnte? Wurde hier was vergessen umzustellen?
Hallo,
gerne prüfen wir den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam. Wenden Sie sich bitte über einen anderen
Service-Kanal an uns.