Hallo zusammen,
wir rechnen einen Mandanten ab, der bisher immer mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt hatte und somit nicht in die U1 gezahlt hat.
Dieses Jahr ist der Fall etwas schwieriger...die Zahl der Arbeitnehmer ist allgemein gesunken und einer hat die Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" geschlüsselt. Zählt er mit oder nicht?
Er wurde bei der KK mit Grund 30 abgemeldet, es ist aber kein Austrittsdatum eingetragen, da er ja arbeitsrechtlich noch angemeldet ist. Es liegt leider wirklich nur an dem einen Mitarbeiter...
Vielen Dank für eure Hilfe! 🙂
Was sagt denn die entsprechende Auswertung dazu?
Bei LODAS ist es die 56.
Müsste aber dazugezählt werden.
Grundsätzlich zählen alle Mitarbeiter dazu, bis auf einige Ausnahmen: