abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Prüfhilfe Mindestlohnunterschreitung

1
letzte Antwort am 02.10.2019 08:03:17 von Nina_Schöneweis
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
dieimmerfreihat
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1598 Mal angesehen

Hallo,

ich bin vor kurzem total erschrocken, denn ich hatte die Arbeitszeit eines Mitarbeiters falsch erfasst  (925€ Gehalt bei 30 Std.). Dadurch hätte sich eine deutliche Unterschreitung des Mindestlohns ergeben. Es wurde mir aber nicht vom Programm angezeigt, weder in der Prüfhilfe Mindestlohn, noch eine Fehlermeldung oder ein Hinweis. Wie kann das sein?

Die Mindestlohnrelevanz in den Lohnarten habe ich geprüft, Mindestlohnpflichtig - Betrag.

Ich habe mich jetzt schon durch das Programm gekämpft und auch das Dokument 1080647 habe ich durchgeschaut aber keine Lösung für mich gefunden.

Kurz und gut

Warum werde ich auf dieses Problem nicht hingewiesen????

Was habe ich falsch gemacht?

Liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1457 Mal angesehen

Hallo,

ein Gehaltsempfänger mit dieser Kombination aus Gehalt und Arbeitszeit sollte in Lohn und Gehalt in der Auswertung "Prüfhilfe Mindestlohn" ausgewiesen werden.

Gehen Sie im Mandant unter Mandantendaten | Mindestlohn und beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Entlohnung | Mindestlohn. Ist dort ein "Abweichender Mindestlohn" hinterlegt? Wurde die Eingabe "Mindestlohnprüfung unterdrücken" hinterlegt?

Haben Sie die Standardentlohnung "Gehalt" unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit in der Registerkarte Organisationseinheiten erfasst?

Haben Sie die wöchentliche Arbeitszeit beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten und/oder Stammdaten | Arbeitszeiten | wöchentliche Sollarbeitszeit hinterlegt?

Beachten Sie bitte jeweils das Gültig ab in der Historie.

Die Mandantenauswertung "Prüfhilfe Mindestlohn" wird mit der Lohnabrechnung erstellt, wenn  Mindestlohnunterschreitungen identifiziert werden oder geringfügig Beschäftigte ausgewiesen werden.

Alternativ können Sie sich diese Auswertung auch mit der Probeabrechnung anzeigen lassen. Hinterlegen Sie dafür bei der Probeabrechnung im Auswertungsumfang z. B. das Auswertungspaket "Monatsauswertungen".

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 02.10.2019 08:03:17 von Nina_Schöneweis
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage