Hallo,
ich bin vor kurzem total erschrocken, denn ich hatte die Arbeitszeit eines Mitarbeiters falsch erfasst (925€ Gehalt bei 30 Std.). Dadurch hätte sich eine deutliche Unterschreitung des Mindestlohns ergeben. Es wurde mir aber nicht vom Programm angezeigt, weder in der Prüfhilfe Mindestlohn, noch eine Fehlermeldung oder ein Hinweis. Wie kann das sein?
Die Mindestlohnrelevanz in den Lohnarten habe ich geprüft, Mindestlohnpflichtig - Betrag.
Ich habe mich jetzt schon durch das Programm gekämpft und auch das Dokument 1080647 habe ich durchgeschaut aber keine Lösung für mich gefunden.
Kurz und gut
Warum werde ich auf dieses Problem nicht hingewiesen????
Was habe ich falsch gemacht?
Liebe Grüße
Hallo,
ein Gehaltsempfänger mit dieser Kombination aus Gehalt und Arbeitszeit sollte in Lohn und Gehalt in der Auswertung "Prüfhilfe Mindestlohn" ausgewiesen werden.
Gehen Sie im Mandant unter Mandantendaten | Mindestlohn und beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Entlohnung | Mindestlohn. Ist dort ein "Abweichender Mindestlohn" hinterlegt? Wurde die Eingabe "Mindestlohnprüfung unterdrücken" hinterlegt?
Haben Sie die Standardentlohnung "Gehalt" unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit in der Registerkarte Organisationseinheiten erfasst?
Haben Sie die wöchentliche Arbeitszeit beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten und/oder Stammdaten | Arbeitszeiten | wöchentliche Sollarbeitszeit hinterlegt?
Beachten Sie bitte jeweils das Gültig ab in der Historie.
Die Mandantenauswertung "Prüfhilfe Mindestlohn" wird mit der Lohnabrechnung erstellt, wenn Mindestlohnunterschreitungen identifiziert werden oder geringfügig Beschäftigte ausgewiesen werden.
Alternativ können Sie sich diese Auswertung auch mit der Probeabrechnung anzeigen lassen. Hinterlegen Sie dafür bei der Probeabrechnung im Auswertungsumfang z. B. das Auswertungspaket "Monatsauswertungen".
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG