Hallo!
Es wurde eine Zielvereinbarung zwischen AG und BR geschlossen. Ab sofort sollen bei Erreichen eines festgelegten Zieles quartalsmäßig Prämien an die ArbeitnehmerInnen gezahlt werden.
Ist eine quartalsmäßige Prämie als Einmalzahlung/Sonderzahlung, welche steuer- und sv-pflichtig ist, zu bewerten? Kann ich in Lohn und Gehalt die Lohnart 4140 Sonderprämie zugrunde legen? Wenn nein, welche Lohnart muss ich anwenden?
Falls die Zielvorgaben in einem Quartal nicht erreicht werden, werden auch keine Prämien ausgezahlt.
Vielen Dank für euer Feedback.
Hallo mvalks,
nach meinem Verständnis handelt es sich um eine Einmalzahlung, vgl. IKK Südwest.
Die Lohnart 4140 sollte geeignet sein.
Beste Grüße!