Hallo,
der neue Pflegebonus 2022 wurde am 19.05.2022 beschlossen, der wohl auch für medizinische bzw. zahnmed. Fachangestellte gelten soll. Leider gibt es hier wieder keinerlei genaue Angaben seitens der Regierung, wie wir damit für mediz. FA und zahnmed. FA in Arztpraxen umgehen sollen. Wir bekommen schon viele Anfragen.
Fragen:
- Wie hoch darf der steuer- und sv-freie Bonus des Arbeitgebers sein? Bis zu 3.000 € oder 4.500 €?
- Ist der gestaffelt oder kann der private Arbeitgeber selbst die Höhe wählen?
- Darf der Arbeitgeber diesen in Raten zahlen?
- In welchem Zeitraum darf der private Arbeitgeber (Arzt-/ZA-Praxen) diesen zahlen?
- Bekommt der Arbeitgeber etwas aus dem Topf des Staates erstattet oder trägt der Arbeitgeber die Kosten selbst?
- Bekommen auch Reinigungskräfte und Rezeptionsmitarbeiter in Praxen diesen Bonus ebenfalls?
- Müssen wir irgendetwas beachten, wenn der Corona-Bonus bereits gezahlt wurde?
- Gilt das auch für ambulante Pflegedienste?
Ich finde leider nirgendwo Informationen dazu.
Danke für eine Antwort
Torsten Kalb
Hallo Herr Kalb, diese Freude über die fehlende Angabe teile ich.
Auf der nachfolgenden Seite habe ich zumindest weitere Angaben entnehmen können...
Verbindliche Seiten oder Empfehlungen sind von anderen vorhanden?
Praxen können ihren ZFA bis zu 4.500 Euro Prämie zahlen - steuerfrei: zm-online
Frohes schaffen.
Alles Gute...
Hallo zusammen,
hier nachfolgend noch eine verbindliche Seite...
Alles Gute...
Danke schön 🙂 Wir freuen uns ebenfalls. 🙂
Nun gibt es immerhin auch schon eindeutigere Lösungen für die Energiepreispauschale. Auch hier bekommen wir ohne Ende Anfragen, was ist zB mit Minijobbern, ...Alles wird beschlossen ohne nähere Anweisungen zu geben für die ganzen Sonderfälle, wie Arbeitgeber/Steuerbüros dies umsetzen sollen und für wen was gilt.
Naja, hoffen wir auf das Beste und DATEV wird sicherlich auch das einen oder andere umsetzen (müssen) und zu gegebener Zeit Infos herausgeben.
Gruß
Torsten Kalb 🙂
Hallo Herr Kalb, bin zuversichtlich, dass DATEV schnell agiert. Ferner habe ich die Annahme, dass auch Minijobbler den Genuss der Prämie erhalten dürfen. Wie bei der bekannten Corona Prämie für alle 😉
Alles Gute...
VG
Mehmet Alper
ja, auch pauschal versteuerte Minijobber/kurzfristig Beschäftigte, wenn diese unterschreiben, dass der Minijob das erste (und einzige) Dienstverhältnis ist. Dann kann m.E. auch die Energiepauschale an diese ausgezahlt werden. Die Verrechnung/staatliche Erstattung dieser mit der Lohnsteuer-Anmeldung steht dann noch auf einem anderen Blatt geschrieben.
Hallo Herr Kalb,
wir lassen uns überraschen. Hoffentlich kommt es zeitnah zu erleuchtenden Informationen.
Alles Gute.
VG
Mehmet Alper
das Gesetz wurde heute verkündet, gilt ab morgen.
Ich lese es so, dass gem. § 3 Nr. 11b EStG maximal 4.500,00 € an die Arbeitnehmer gezahlt werden können. Vorausssetzung ist dass der AN in der genannten Einrichtung tätig ist.
Der "alte" Corona-Bonus iHv 1500 € kann seperat gezahlt werden.
Wo im SGB steht, dass steuerfreie Leistungen auch SV-frei sind?
Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV sollte auch SV-Freiheit eintreten. (ist einmalig, zusätzlich und LSt-frei)