abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Pfändungsbetrag für Verbraucherinsolvenz und arbeitsunfähig, Lohnabrechnung

3
letzte Antwort am 24.05.2019 10:05:15 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
birgitebenau
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
873 Mal angesehen

Hallo,

im Mai hat der Mitarbeiter teils Lohn bezogen, teils Krankengeld, da mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig. Wie kann ich das eingeben, dass es sich hier nur um einen Teilmonat handelt? Laut Insolvenzverwalter stimmt der Pfändungsbetrag in der Probeabrechnung nicht.

Die Krankmeldung habe ich eingegeben und der Lohn wurde auch entsprechend runtergerechnet.

Danke

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
693 Mal angesehen

Hallo,

ich vermute, dass der Insolvenzverwalter eine Zusammenrechnung von Arbeitslohn und Krankengeld meint.

Mit welchem Lohnprogramm rechnen Sie ab?

In Lohn und Gehalt können Sie auf Mitarbeiterebene unter Pfändung | Mappe "Allgemeine Daten" beim entsprechenden Pfändungsbeschluss | Feld "pfändbares Nettoeinkommen (netto)" den Betrag den der Mitarbeiter von der Krankenkasse erhalten hat, berücksichtigen.

Auf Mitarbeiterebene unter Auswertungen | Berechnungsschemata | können Sie außerdem die Berechnung der Pfändung anzeigen lassen, so dass Sie die Berechnung besser nachvollziehen können.

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
birgitebenau
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
693 Mal angesehen

Danke für die Antwort.

Ich arbeite mit Lodas.

Der Mitabeiter hat leider noch keine Abrechnung bzw. Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.

Sorry, ich habe auf meiner Eingabemaske kein Feld für "pfändbares Einkommen".

Grüße

Birgit

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
693 Mal angesehen

Hallo Birgit,

wenn der Lohn aufgrund des bezogenen Krankengeldes gekürzt wurde, wird der gekürzte Lohn als pfändbares Einkommen herangezogen.

Wenn weitere Einkünfte für die Ermittlung des Pfändungsabzugs berücksichtigt werden sollen, können Sie diese in LODAS über eine separate Lohnart buchen.

Mehr Informationen finden Sie im Dokument 1002723 - Pfändung: weitere Einkünfte für die Ermittlung des Pfändungsabzugs mit LODAS berücksichtigen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 24.05.2019 10:05:15 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage