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Pfändung - Pfändungsfreigrenze - anteilig Unterhaltsberechtigte

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letzte Antwort am 16.09.2020 08:35:05 von Vanessa_Mertel
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SvenRückert
Beginner
Offline Online
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Hallo.

 

Gemäß eines Pfändungsbeschlußes sind 3 Personen zu jeweils 50% als Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen.

 

Wenn ich bei Anlegen der Pfändung bei Lodas 1,5 Unterhaltsberechtigte eingebe, werden leider nicht 3 x 50%-ige Unterhaltsberechtigte berechnet, sondern eben 1,5 50%-ige Unterhaltsberechtigte, was jedoch sachlich falsch ist und zu falschen Ergebnissen führt.

 

Richtig wäre: 

1. Unterhaltspflichtige 443,57 zu 50%     221,79 €

2. Unterhaltspflichtige 247,12 zu 50%     123,56 €

3. Unterhaltspflichtige 247,12 zu 50%     123,56 €

 

Summe:                                                    468,91 €

 

Berechnet wird:

1. Unterhaltspflichtige 443,57 zu 100%    443,57 €

2. Unterhaltspflichtige 247,12 zu 50%      123,56 €

 

Summe:                                                    567,13 €

 

Frage 1.: Habe ich einen gedanklichen Fehler?

Frage 2.: Wenn nein, gibt es hierzu eine Möglichkeit, die ich nur noch nicht gefunden habe?

Frage 3.: Wenn nein, wird es in zukünftigen Programmversionen die Möglichkeit geben, hier einzelne Unterhaltsberechtigte einzupflegen, um dem Programm die richtigen Werte zu geben?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Sven Rückert

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
193 Mal angesehen

Hallo Herr Rückert,


das Programm berücksichtigt die unterhaltsberechtigten Personen wie folgt:


1. Unterhaltsberechtigter = 50% unpfändbarer Prozentsatz
2. Unterhaltsberechtigter = 60% unpfändbarer Prozentsatz
3. Unterhaltsberechtigter = 70% unpfändbarer Prozentsatz
4. Unterhaltsberechtigter = 80% unpfändbarer Prozentsatz
5. Unterhaltsberechtigter = 90% unpfändbarer Prozentsatz


Dies können Sie im Info-Dokument 1020619 "Pfändung – Hintergrund" nachlesen.


Hier finden Sie auch Informationen zur Abrechnung von anteilig unterhaltsberechtigten Personen.


Eine Eingabemöglichkeit für einzelne Unterhaltsberechtigte ist nicht vorgesehen. 


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.09.2020 08:35:05 von Vanessa_Mertel
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