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Pfändung, Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ändern ohne Nachberechnung anzustoßen

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letzte Antwort am 06.11.2020 16:23:26 von hühnerhund
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hühnerhund
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo Ihr Lieben, ich brauche dringend Eure Unterstützung.

Ich habe bei einem Mitarbeiter laufende Pfändungen, ab November ändert sich die Anzahl der

unterhaltspflichtigen Personen von 1 auf 2.

Habe das geändert, jetzt werden aber Nachberechnungen angestoßen, das sollte jedoch erst ab Novemberlohn

berücksichtigt werden.

Diese Pfändung hatte ich schon länger angelegt, sie ist nun im Rang aufgerückt und wird seit 8/20 getilgt.

Wie gehe ich da vor?

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
580 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie müssen einen neuen Gültigkeitsstand anlegen, so wie in anderen Masken auch. Nehmen Sie am besten den Button "Historischen Stand kopieren", dann müssen Sie nur die neuen Daten als Änderungen eingeben, der Rest wird übernommen.

LG
VM
hühnerhund
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
563 Mal angesehen

Supersache, herzlichen Dank hat geklappt.

2
letzte Antwort am 06.11.2020 16:23:26 von hühnerhund
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