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Personalmanagementsystem classic - Urlaub nach Stunden erfassen

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letzte Antwort am 06.10.2021 16:39:57 von TN
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hoorpeter
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich bin gerade dabei in Personalmanagementsystem classic einen Fall mit Urlaubsplanung einzurichten. 
Leider finde ich keine Möglichkeit den Urlaub nach Stunden zu erfassen. Ich habe immer nur die Möglichkeit ganze oder halbe Tage zu erfassen, das ist in diesem Fall aber nicht praktikabel, da die Mitarbeiter auch Stundenweise Urlaub genehmigt bekommen. (z.B. Arbeitszeit am Vormittag 5 Stunden und Nachmittag 3,5 Stunden)
Welche Einstellungen muss ich treffen damit ich Urlaubs"stunden" erfassen kann?

 

Vielen Dank.

Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
174 Mal angesehen

Guten Morgen hoorpeter,

 

vielleicht liegt es daran, dass sich aus dem Bundesurlaubsgesetz kein Anspruch auf Bruchteile von Urlaubstagen ergibt, folglich wurde die Möglichkeit im Programm nicht realisiert?

 

Beste Grüße!

hoorpeter
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
150 Mal angesehen

Vielleicht hat der Ein oder Andere aber auch noch eine Idee, welche alternative Software dazu genutzt werden könnte.

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Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
136 Mal angesehen

Hallo hoorpeter,

 

sofern möglich, würde ich den Prozess anpassen; eine Software danach auszusuchen, dass Urlaub stundenweise erfasst werden kann, erachte ich für schwierig.

 

Beste Grüße!

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hoorpeter
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
122 Mal angesehen

Es gibt Software die das kann.

Natürlich wäre es aber schön, wenn es auch in der Software der Datev möglich wäre. Dann sind nicht weitere Programme notwendig. Und eine Excel-Urlaubsverwaltung (oder sogar noch Urlaubskarten) sind doch eigentlich nicht mehr Zeitgemäß. 

In DATEV kann ich ja schließlich auch Stundenweise Lohn oder in der EO Zeiten erfassen, also wieso bekomme ich nicht die "Möglichkeit" den Urlaub auch so zu verwalten?

 

Gruß

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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
113 Mal angesehen

Weil es lt. Bundesurlaubsgesetz eben keine Teilurlaubstage gibt. Und eigentlich sollten die Programme auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage funktionieren und nicht nach "Gutdünken".

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letzte Antwort am 06.10.2021 16:39:57 von TN
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